Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1      Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Käufer und der I First Eyewear GmbH & Co. KG gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der I First Eyewear GmbH & Co. KG. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige weitere Geschäftsabschlüsse, ohne dass darauf nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung

1.2      Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen bspw. des Käufers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der I First Eyewear GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.3      Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

  1. Preise, Lieferung und Zahlungsbedingungen

2.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise gemäß Preisliste. Sofern sich diese Preise bis zur Lieferung erhöhen sollten, ist die I First Eyewear GmbH & Co. KG berechtigt, bei erheblichen Änderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder Beschaffungspreise, die Preise an die im Zeitpunkt der Lieferung gemäß Preisliste geltenden Preise entsprechend anzupassen.

2.2 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung. Die Rechnung ist zahlbar bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.

2.3 Die I First Eyewear GmbH & Co. KG erbringt ihre Lieferungen üblicherweise innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss oder nach Vereinbarung zu einem anderen Zeitpunkt. Ohne besondere Mahnung gerät die I First Eyewear GmbH & Co. KG nicht in Verzug, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben. Nachfristen müssen mindestens drei Wochen betragen. Auf Ziff. 4.9 wird hingewiesen.

2.4 Bei SEPA-Lastschriften gewährt die I First Eyewear GmbH & Co. KG 3% Skonto. Die Pre-Notification erfolgt in diesen Fällen mit Rechnungstellung. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto bei Einziehung der Lastschrift ausreichend gedeckt ist. Kosten in Folge einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift sind vom Käufer zu tragen.

2.5 Bei Bezahlung der Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt die I First Eyewear GmbH & Co. KG 2 % Skonto. Bei valutierten Rechnungen wird kein Skontoabzug gewährt.

2.6 Im Falle einer verspäteten Zahlung werden dem Käufer die gesetzlichen Zinsen und Mahngebühren berechnet.

2.7 Nach zwei erfolglosen Mahnungen kann die Forderung nach einem entsprechenden Hinweis in der zweiten Mahnung zur Einziehung an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind durch den Käufer zu tragen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

3.1 Die I First Eyewear GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

3.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, den Kaufgegenstand zu verpfänden.

3.3 Bei Pfändung des Kaufgegenstandes verpflichtet sich der Käufer, die I First Eyewear GmbH & Co. KG hierüber unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu unterrichten und den Vollstreckungsbeamten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt der I First Eyewear GmbH & Co. KG hinzuweisen.

3.4 Bei Veräußerung der sich noch im Eigentum der I First Eyewear GmbH & Co. KG befindlichen Kaufgegenstände durch den Käufer an einen Erwerber tritt der Käufer seine Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber bereits jetzt mit allen Rechten an die I First Eyewear GmbH & Co. KG ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Sämtliche Erlöse des Veräußerers sind an die I First Eyewear GmbH & Co. KG auszukehren.

 

  1. Mängel / Haftung

4.1 Mängel am Kaufgegenstand hat der Käufer der I First Eyewear GmbH & Co. KG nach eingehender Untersuchung unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Wareneingang anzuzeigen. Sofern es sich nicht um einen verborgenen Mangel handelt, gilt die Ware mit Ablauf der Anzeigefrist als genehmigt.

4.2 Ein Mangel liegt auch nicht vor bei Farbschwankungen, die durch die Natur des Materials begründet sind und Abweichungen von bis zu 10 % betreffend die Stärke und Abmessung.

4.3 Bei rechtzeitiger Mängelrüge wird die I First Eyewear GmbH & Co. KG nach Rücksendung des vollständig ausgefüllten Reklamationsformblatts eine Überprüfung der beanstandeten Gegenstände vornehmen. Sofern die Mängelrüge berechtigt ist, erklärt sich die I First Eyewear GmbH & Co. KG zur Nacherfüllung bereit. Im Falle einer Ersatzlieferung erfolgt diese innerhalb von 6 Wochen nach Rückgabe der mangelhaften Ware. Bei Waren, die auf Bestellung abweichend von der normalen Ausführung angefertigt werden (Sonderanfertigungen), ist eine Ersatzlieferung ausgeschlossen.

4.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung zurückgesandte Ware hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen, insbesondere gesäubert, fettfrei und ausgerichtet. Die Etuis müssen mitgeliefert werden

4.5 Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, verbleibt es bei den weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Käufers.

4.6 Gewährleistungsansprüche des Käufers können nur innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Kaufgegenstandes geltend gemacht werden.

4.7 Die I First Eyewear GmbH & Co. KG haftet dem Käufer für Schäden – ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf Mitarbeiter der I First Eyewear GmbH & Co. KG oder beauftragte Dritte zurückgehen.

4.8 Der Käufer hat den Beweis zu erbringen, dass ein Schaden auf ein (grobes) Verschulden der I First Eyewear GmbH & Co. KG zurückzuführen ist.

4.9 Lieferverzögerungen aufgrund von Streik, fehlerhafter Produktion im Betrieb des Zulieferanten, höherer Gewalt oder sonstiger nicht von der I First Eyewear GmbH & Co. KG zu vertretender Umstände schließen eine Haftung der I First Eyewear GmbH & Co. KG aus.

 

  1. Datenschutz

5.1 Die I First Eyewear GmbH & Co. KG verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Käufers, sowie jedwede sonstige schützenswerten Informationen, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Käufers erhält.

5.2 Des Weiteren verpflichtet sich die I First Eyewear GmbH & Co. KG, über den gesamten Inhalt der Beauftragung, sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugegangen sind, insbesondere auch über die personenbezogenen Daten des Käufers, seiner Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

5.3 Die I First Eyewear GmbH & Co. KG wird ihre Mitarbeiter gleichfalls zur Verschwiegenheit nach den Ziffern 5.1 und 5.2 verpflichten. Gleiches gilt für beauftragte Dritter, derer sie sich bedient.

5.4 Die Schweigepflicht gilt zeitlich unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

5.5 Die I First Eyewear GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Käufer leistet der I First Eyewear GmbH & Co. KG Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

5.6 Weitergehende Informationen zum Datenschutz können auf nachfolgender Webseite abgerufen werden: www.ifirsteyewear.de/datenschutzerklaerung/

 

  1. Schlussbestimmungen

6.1 Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der I First Eyewear GmbH & Co. KG gilt das deutsche Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.2 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Änderungen des Vertrages und der AGB bedürfen der Schriftform, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

6.3 Es gilt die gesetzliche Regelung des § 306 Abs. 1 BGB. Das gleiche gilt, soweit die Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

6.4 Erfüllungsort ist der Ort des Lagers der I First Eyewear GmbH & Co. KG (Gautinger Str. 1 , 82061 Neuried ) und Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis München, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder im Gebiet der Europäischen Union angesiedelt ist.

Registergericht :

HRB 256622
HRA 112380

Geschäftsführer:

Patrick Schneider